Ratssitzung am 27.5.

In einer Sondersitzung befasste sich Gelderns Politik am Mittwoch erneut mit der Frage der Zügigkeit der Gymnasien im neuen Schuljahr. Hier die Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden Wieland Fischer.

Am Ende wurde sich mit 21 Ja, 19 Nein und einer Enthaltung für eine zusätzliche Klasse ausgesprochen.

Die Stellungnahme in schriftlicher Form:

Liebe Mitmenschen,

Sondersitzung des Rates zum Thema Überhangklasse am Lise-Meitner- Gymnasium,

d.h.wir reden noch einmal über dieses Thema, aber wir müssen auch über die Sondersitzung als solche reden.

Eine Sondersitzung, wie der Name schon sagt, ist etwas besonderes; aber diese Sondersitzung ist etwas ganz besonderes.

Und zwar deshalb, weil erstmalig, wenn ich das richtig sehe, der Rat zwei mal über den gleichen Beschlussvorschlag abstimmen soll, ohne dass in der Zwischenzeit eine grundsätzlich neue Sachlage ergeben hätte und weil der Bürgermeister dazu auch noch eine Sondersitzung einberuft. Das hat es noch nicht gegeben.

Von der RP, Herr Bürgermeister, sind Sie dafür gefeiert worden, Sie hätten einen Königsweg gefunden.

Treffender kann man es wohl kaum ausdrücken.

Das ist der Weg eines Königs. Für einen König, für einen Monarchen mag es wohl recht einfach sein, den Rat solange nach Gutdünken einzuberufen, bis der in seinem Sinne entschieden hat.

Der letzte, der in Geldern mit einer Königskrone gespielt hat, ist vor 5 Jahren abgewählt worden. Sie, Herr Kaiser,haben seinerzeit einen anderen Politikstil versprochen. Der sollte getragen sein von Ehrlichkeit und Transparenz.

Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie diesen Königsweg nicht als König beschreiten wollen, sondern als Demokrat.

Das ist ein bisschen schwieriger.

Denn ein Demokrat muss sich an Spielregeln halten und er muss begründen, was er tut.

Das haben Sie versucht.

Aber ich muss sagen, weder das eine noch das andere ist Ihnen besonders gut gelungen.

Die Spielregeln sehen ein solches Vorgehen nicht vor.

Weder die GO noch die Geschäftsordnung des Rates. Ja, die Hauptsatzung der Stadt Geldern spricht in § 7 (7) sogar eher dagegen. („von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden soll abgesehen werden“ soll, wenn „gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden kein neues Sachvorbringen vorliegt.“)

Ihr Vorgehen ist allerdings, wenn ich das richtig sehe, auch nicht ausdrücklich verboten.

Wenn Sie allerdings als Bürgermeister etwas tun, was weder üblich, noch vorgesehen ist, dann lösen Sie damit Gedanken, Spekulationen und Interpretationen des Geschehens aus.

Diese Interpretationen decken aktuell eine breite Palette ab.

Von positiv bis sehr negativ.

Die positiven gehen in Richtung des benannten Königsweg-Applaus.

Die negativen möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen.

Sie lösen allerdings nicht nur Spekulationen aus.

Sie schaffen vor allem auch einen Präzedenzfall, auf den man sich in Zukunft berufen kann und berufen wird.

Und an dieser Stelle wird Ihre Begründung wichtig.

Sie haben, Herr Bürgermeister, eine Begründung geliefert in dem Sie, wenn ich das richtig verstanden habe, einerseits die Briefe der Kinder als Bürgerantrag nach GO verstehen. Auf der anderen Seite gibt es Zeitdruck, da die Frage der Überhangklasse ja sehr kurzfristig geregelt werden muss.

Sie haben also die Gleichung aufgemacht:

Bürgerantrag + Dringlichkeit = Sondersitzung,

und zwar auch dann, wenn zum gleiche Thema gerade schon eine Ratsentscheidung getroffen wurde.

Mit Verlaub, Herr Bürgermeister, wenn diese Regel ab jetzt gilt, dann haben Sie dem Rat – lassen Sie mich die schöne Formulierung aufgreifen – einen Bärendienst erwiesen.

Ich sehe es schon vor mir: Menschen, die zu allen möglichen Beschlüssen, die vom Rat gefasst worden sind, kurz vor deren Umsetzung einen Bürgerantrag stellen. Sie sollten wissen, dass es auch Parteien gibt, (die bisher bei uns zum Glück noch keine nennenswerte Rolle spielen), die sich gerne auf ein solches Geschäftsmodell stürzen, um uns das Leben schwerzumachen und ständigen Sondersitzungen zu erzwingen.

An dieser Stelle, Herr Kaiser, wird Ihr Königsweg dann schnell zu einem Holzweg.

In der Beschlussvorlage begründen Sie außerdem, dass Sie uns mit diesem Vorgehen die Möglichkeit geben wollen, uns mit den Argumenten der Kinder und der Elternvertreter auseinanderzusetzen.

Das klingt ja fast fürsorglich,impliziert aber die Unterstellung, wir hätten dies vor unserer Entscheidung Anfang des Monats nicht oder nicht genug getan.

Nochmal in aller Deutlichkeit:

Einen Rat erst entscheiden zu lassen und dann anschließend zu sagen: halt, Ihr müsst nochmal entscheiden, denkt nochmal nach, Ihr habt die Kinder noch nicht genug berücksichtigt, das ist eine Disqualifikation des Rates, das geht gar nicht.

Bisher dürfen wir Ratsmitglieder selbst einschätzen, wann wir genug gedacht haben und wenn wir noch nicht genug nachgedacht hatten, dann haben wir eine Vertagung beantragt und die vielleicht noch fehlenden Argumente und Informationen anschließend eingeholt.

Ich möchte, dass das so bleibt.

Insgesamt halten wir Ihren Königsweg für einen groben methodischen Fehler.

Ich fände gut, wenn Sie das öffentlich auch so eingestehen würden. Dann bräuchten wir einen solchen Holzweg nicht noch einmal zu beschreiten. Dann könnten wir uns konstruktiv gemeinsam darum bemühen, passendere Konstrukte zu finden.

Wir vermuten nämlich auch nachvollziehbare Gründe für Ihr Handeln.

Dazu fragen wir uns:

Was ist die eigentliche Situation, die zur Einberufung dieser Sitzung geführt hat?

Ich kann mir lebhaft die Situation vorstellen, in der die Briefe der Kinder übergeben worden sind. Wenn Kinder ins Spiel kommen, kommen ja immer auch andere Emotionen ins Spiel.(besonders natürlich, wenn Kinder um Hilfe bitten)

Das war sicherlich so gewollt und es ist ja auch richtig, denn der Wechsel in eine andere Schule ist ja immer auch ein emotionales Thema. Diese Emotionen sollte man bei seinen Entscheidungen ja auch berücksichtigen.

Ich stelle mir also vor, der BM bekommt die Briefe der Kinder überreicht und weil er ein Kinderfreundlicher Mensch ist, (…………….) denkt er sich: da muss ich doch was tun. Da fällt ihm die Sache mit dem Bürgerantrag ein.

Wir sind gerne bereit, mit Ihnen gemeinsam zu dem Schluss zu kommen, dass wir die betroffenen Kinder in dem bisherigen Verfahren nicht genug beteiligt haben.

Ich schlage also vor, wir betrachten die ganze Sache unter der Überschrift „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Prozessen“.

Das ist für uns ja kein neues Thema.

Das Thema haben wir bisher aber nicht zufriedenstellend gelöst.

Da fehlen uns ja nach wie vor passende Strukturen. Ein Kinder- und Jugendparlament, welches wir an solchen Prozessen beteiligen könnten, haben wir bisher ja leider immer noch nicht.

Was wir heute tun, ist auch nicht das Gelbe vom Ei: Wir haben zwar Briefe der Kinder gelesen, aber wir reden wieder über die Kinder, nicht mit den Kindern.

Ich fordere die Verwaltung also auf, zum nächsten Hauptausschuss oder zum nächsten Rat eine Ergänzung zur Geschäftsordnung vorzuschlagen, etwa in dem Sinne, dass bei Betroffenheit von Kindern oder Jugendlichen der zuständige Ausschuss vor der Entscheidung immer auch eine Sitzung mit den Kindern und Jugendlichen einschiebt.

Ein weiterer Punkt: Ich gehe davon aus, die heutige Sondersitzung wäre nicht zustande gekommen, wenn es nicht die Abstimmung der letzten Ratssitzung gegeben hätte, in der, wegen der fehlenden CDU-Vertreter, die eigentliche Mehrheitsverteilung des Rates nicht abgebildet war.

Es wäre ein Gebot der Ehrlichkeit, auch dieses Problem hier als maßgeblich zu benennen.

Wir können ja verstehen, dass es für Sie ärgerlich ist, wie es gelaufen ist.

Und wir selbst finden es ja auch fragwürdig, wenn Mehrheitsverhältnisse durch Krankheit verzerrt werden. Aber bisher sind die Regeln so. (Einschub früherer Vorstoß)Deshalb auch hier meine Aufforderung an die Verwaltung, einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen etwa als Ergänzung: der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Ratsmitglieder anwesend ist und (gleichzeitig) die Mehrheitsverhältnisse zwischen den Parteien abgebildet werden.

(Praktikabilität und rechtliche Zulässigkeit berücksichtigen)

So, Entschuldigung für diesen langen Strukturexkurs,

ich komme jetzt zu den Inhalten:

warum haben die Grünen so abgestimmt, wie sie abgestimmt haben.

Beim letzten mal konnte oder wollte man mich vielleicht nicht richtig verstehen, deshalb versuche ich es jetzt hier noch klarer darzustellen.

Im Kern haben wir aus vier Überlegungen heraus entschieden.

Erstens:

Wir wollen, dass die Stadt Geldern ein zuverlässiger Planungspartner ist.

Als wir das Team der Gesamtschule nach Geldern geholt haben, haben wir bestimmte Rahmenbedingungen geboten.

Die stellten an sich schon eine große Aufgabe dar:

Eine Konkurrenzsituation mit 2 dreizügigen Gymnasien, mit der bischöflichen Realschule sowie der 2- zügigen städtischen Realschule, dazu noch 2 Berufskollegs, die um Oberstufenschüler werben, das war schon eine sportliche Herausforderung, die in ähnlich großen Kommunen sehr ungewöhnlich ist.

Das Team der Gesamtschule hat diese Herausforderung angenommen.

Seinerzeit übrigens auch in einer Situation, in der das Angebot G 9 ein Alleinstellungsmerkmal für die Gesamtschule darstellte.

Als Alleinstellungsmerkmal hat die Landesregierung dies bekanntlich mittlerweile aufgehoben.

Als Stadt Geldern haben wir uns bereits einmal als unzuverlässiger Planungspartner gezeigt, als wir der Realschule an der Fleuth eine 3- Zügigkeit ermöglicht haben. Wir haben dies als GRÜNE mitgetragen, mit Bauchschmerzen und in der Erwartung, dass sich zwischen Gesamtschule und Realschule eine intensive Kooperation entwickelt, die einem Wechsel auf die Gesamtschule für solche Kinder nahelegt, die nach der Realschule in die Oberstufe wechseln möchten.In Bezug auf die Planungssicherheit der Gesamtschule war diese Entscheidung wahrscheinlich eher ein Fehler. Wenn es denn, wie in der Presse zu lesen, Schläge ins Gesicht der Schulleiterin und ihres Teams gegeben hat, dann war dies wahrscheinlich der erste davon.

Wir sollten uns jetzt nicht abermals als unzuverlässiger Planungspartner zeigen, ein Fehler wird nicht dadurch besser, dass man ihn wiederholt.

Die Kinder haben in ihren Briefen an den Bürgermeister ja auch zu Recht eingefordert, dass man zu seinen Versprechungen stehen soll.

Das sollten wir dann auch der Gesamtschule gegenüber tun.

Zweitens:

Wir wollen in Geldern eine seriöse Politik betreiben, die u.a. einen seriösen Umgang mit Risiken beinhaltet, auch in der Schulpolitik.

Damit haben wir, wie jedes größere Unternehmen auch, Risiken zu benennen, deren Ausmaß und deren Eintrittswahrscheinlichkeit einzuschätzen und entsprechende Vorsorge zu treiben.

In diesem Sinne schätzen wir das Risiko für das Scheitern der Gesamtschule zwar als gering sein, das Schadensausmaß wäre allerdings verheerend: der Schulstandort Geldern wäre Geschichte.

Und deshalb sind wir verpflichtet, solange Vorsorge zu betreiben (und die Zügigkeitsbeschränkungen sind Teil dieser Vorsorge), bis das Risiko nicht mehr besteht.

Wissen kann man das für die Gesamtschule allerdings erst dann definitiv, wenn sie in ihren kompletten Jahrgängen, einschließlich der Oberstufe, in Betrieb ist.

Denn wie groß die Oberstufe einmal sein wird, dann derzeit noch niemand sagen.

In diesem Sinne machen wir uns tatsächlich noch Sorgen um die Gesamtschule. Alles andere wäre aus unserer Sicht in Bezug auf Risikomanagement nicht seriös.

Das ist ganz anders als in der Presse dargestellt: da hies es, die Grünen glauben nicht an die Gesamtschule, wie sollen Eltern dann ihre Kinder noch dahin schicken?

Das ist eine Verkürzung, und zwar eine sinnentstellende.

Deshalb hier noch einmal in aller Deutlichkeit:

Wir glauben an die Zukunft der Gesamtschule Geldern. Je länger die Gesamtschule arbeitet, desto größer wird der Zulauf werden, denn:

die Schule macht hervorragende Arbeit.

Sie bietet ein sehr positives Lernklima, in dem Schüler ihr Potential gut entwickeln können.

Wer bisher persönliche Erfahrungen mit dieser Schule gemacht hat, kann das bestätigen. Es wird sich also im Laufe der nächsten Jahre herumsprechen.

Eltern wollen bei der Schulwahl naturgemäß die beste Schule und Schulform für ihr Kind. Bei der Frage, welche Schule das wohl sein könnte, greifen viele Eltern natürlich auch auf eigene positive Erfahrungen als Schüler zurück.

An dieser Stelle ist die Gesamtschule bisher noch ein wenig benachteiligt: Auf dieses Wahlkriterium kann die Gesamtschule als neue Schule erst später zurückgreifen.

Etwas früher wird aber eine andere Erfahrung greifen:

Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Hierarchien verlieren an Bedeutung, an ihre Stelle tritt eine zunehmende Teamorientierung.

Damit verbunden verändert sich auch das Anforderungsprofil an Mitarbeiter*innen, insbesondere an leitende Mitarbeiter*innen:

Wissen ist keine ausreichende Qualifikation mehr, Fähigkeiten, insbesondere soziale Fähigkeiten, rücken in den Vordergrund.

Und bei der Vermittlung genau dieser Fähigkeiten hat die Gesamtschule möglicherweise die Nase vorn, weil Schüler in einer – im Vergleich zu den Gymnasien- deutlich heterogeneren Schulgemeinde heranwachsen, in der sie täglich lernen, wie man unterschiedlichste Interessen und Fähigkeiten zu einem konstruktiven Miteinander verbindet.

Es kann also gut sein, dass Eltern, die heute ihr Kind an einem Gymnasium anmelden, in der Hoffnung, es habe damit die optimalen Startvoraussetzungen für eine Karriere nach dem Abi, in neun Jahren, wenn es soweit ist, feststellen müssen, dass vielleicht Gesamtschulabiturient*innen die gefragtere Spezies sind.

Den Dritten Grund, weshalb wir so entschieden haben, brauche ich nur kurz zu umreißen, dazu ist bereits in den letzten Wochen viel gesagt worden:

Wir stehen vor massiven Investitionen in Schulgebäude.

Eine Siebenzügigkeit der Gymnasien würde erhebliche zusätzliche Kosten verursachen, die wir nicht verantworten wollen, wenn sie nicht zwingend erforderlich sind.

Aus den soeben genannten Gründen gehen wir davon aus, dass Eltern insbesondere von Kindern, die auch eine Gymnasialempfehlung haben, auf längere Sicht verstärkt die Gesamtschule anfragen werden. Darüber hinaus gibt es eine Gruppe von Schüler*innen, die zwar an den Gymnasien aufgenommen werden, diese Schulform aber wieder verlassen müssen, womit die Jahrgangsstärke (übrigens „exklusiv“ für diese Schulform) regelmäßig wieder sinkt.

Damit sind wir bei dem vierten Grund für unsere Entscheidung:

Die Kollegin Keuck hat im Hauptausschuss die Zahlen von Kindern genannt, die an den Gymnasien angenommen werden, obwohl sie den dortigen Leistungsanforderungen nicht gerecht werden können. Oft deutet sich die Möglichkeit des Scheiterns bereits in der fehlenden Gymnasialempfehlung der Grundschule an.

Das sind die Kinder, um die wir uns wirklich kümmern sollten.

(Wenn der Begriff der Kindeswohlgefährdung, der in der Debatte der vergangenen Wochen ja auch gefallen ist, eine Berechtigung hat, dann hier)

Diese Kinder haben Mißerfolgserlebnisse, oft gekoppelt mit Versagensgefühlen und sozialen Verlusten, wenn sie aus ihrer Klasse und Schulgemeinschaft entfernt werden, die mitunter einen nachhaltigen Schaden in einer (Lern-)biografie hinterlassen.

Diese Kinder wären sehr viel besser bedient, wenn sie an der Gesamtschule angemeldet würden;

Wir haben die Hoffnung, dass sich, wenn die bisherige Gewissheit, bei Anmeldung am Gymnasium dort auch aufgenommen zu werden, nicht besteht, eine intensivere Beschäftigung mit den Alternativen und damit auch eine passendere Schulwahl für diese Kinder ergibt.

Auch das ist also ein Grund für unser Abstimmungsverhalten.

Uns ist bewusst, dass unser Abstimmungsverhalten nicht alternativlos ist. Insbesondere aus Sicht der Betroffenen muss unsere Argumentation nicht nachvollzogen werden, sie haben ja ebenfalls gute und stichhaltige Argumente angeführt. (corona zählen wir allerdings nicht dazu, denn es betrifft Schüler aller Jahrgänge und Schulformen, da ist die Schulzügigkeit sicher nicht der passende Hebel)

Wir selbst haben auch lange mit uns gerungen.

Da wir Verantwortung für die gesamte Schullandschaft Gelderns, auch für die zukünftige, tragen, haben wir uns in der Abwägung aber so entschieden.

Uns ist auch bewusst, dass das Instrument der Zügigkeitsbegrenzung nur ein begrenzt tauglicher Hebel ist, allerdings der einzige, der ausschließlich in unserer Verantwortung liegt.

Aus unserer Sicht wäre eine Optimierung des Gesamten Informations- und Beratungsgeschehens im Vorfeld der Schulanmeldungen der angemessenere Hebel.

Wir wünschen uns, dass die Schulen eine gemeinsame Verantwortung für den Schulstandort Geldern tragen. Ein Arbeitsgremium aller Grund- und weiterführenden Schulen mit Eltern- und Schulträgervertretern sollte Absprachen zu Informationsveranstaltungen, Schulkooperationen sowie Schullaufbahnberatungen treffen, die auf der einen Seite den Schulstandort Geldern sichern, auf der anderen Seite und vor allem aber den Schülern am Ende zu der richtigen Schulwahl verhelfen.

Wenn die Stadt Geldern als Schulträger ein solches Gremium anregen und ggf. durch eine externe Moderation begleiten lassen würde, wäre uns das deutlich lieber. Uns ist klar, dass die für die Schulen u.U. Einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde.

Wir glauben aber auch, dass dem Schulfrieden in Geldern damit nachhaltig gedient wäre.

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